FortbildungspunkteHeilmittelerbringer ● Ärztin/Arzt ● Psychologin/e ● LehrerIn
Wir vergeben die Fortbildungspunkte für unsere Seminare entsprechend den Rahmenempfehlungen vom 25.09.2006 zur Fortbildungspflicht der Heilmittelerbringer gemäß § 125 Abs. 1 SGB V, vorbehaltlich deren Umsetzung auf Länderebene und der letztendlichen Anerkennung durch die zuständige KV.
Wenn Sie sich als Ärztin/Arzt oder Psychologin/e ein Seminar für Ihre Weiterbildungsverpflichtung anerkennen lassen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens sechs Monate vor Seminarbeginn mit uns in Verbindung.
Als LehrerIn beantragen Sie die Anerkennung bitte rechtzeitig bei Ihrer Schulleitung und der zuständigen Behörde. In Bremen und Niedersachsen sind wir bei den Lehrerfortbildungsinstituten akkreditiert.
Heilmittelerbringer ● Ärztin/Arzt ● Psychologin/e ● LehrerIn
Wir vergeben die Fortbildungspunkte für unsere Seminare entsprechend den Rahmenempfehlungen vom 25.09.2006 zur Fortbildungspflicht der Heilmittelerbringer gemäß § 125 Abs. 1 SGB V, vorbehaltlich deren Umsetzung auf Länderebene und der letztendlichen Anerkennung durch die zuständige KV.
Wenn Sie sich als Ärztin/Arzt oder Psychologin/e ein Seminar für Ihre Weiterbildungsverpflichtung anerkennen lassen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens sechs Monate vor Seminarbeginn mit uns in Verbindung.
Als LehrerIn beantragen Sie die Anerkennung bitte rechtzeitig bei Ihrer Schulleitung und der zuständigen Behörde. In Bremen und Niedersachsen sind wir bei den Lehrerfortbildungsinstituten akkreditiert.
Wenn Sie sich als Ärztin/Arzt oder Psychologin/e ein Seminar für Ihre Weiterbildungsverpflichtung anerkennen lassen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens sechs Monate vor Seminarbeginn mit uns in Verbindung.
Als LehrerIn beantragen Sie die Anerkennung bitte rechtzeitig bei Ihrer Schulleitung und der zuständigen Behörde. In Bremen und Niedersachsen sind wir bei den Lehrerfortbildungsinstituten akkreditiert.